Manchmal bekommt ein Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsvertrag vorgelegt, welcher unterschrieben werden soll. Wie ist die Rechtslage, wenn zwischen Datum des Arbeitsvertrages und der Beschäftigungsdauer eine Differenz besteht?
Achtung bei diesen Verträgen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass sämtliche Rechte des bisherigen Arbeitsvertrages möglichst weiter gelten. Wird nur der Vermerk vorgenommen, dass die Betriebszugehörigkeit weitergilt, ist damit noch nicht eindeutig geklärt, ob dies sowohl für den Kündigungsschutz, als auch für die Berechnung einer eventuellen Abfindung gilt. Also auf klare Regelung achten, um Mißverständnisse zu vermeiden.
z.B.: Die Parteien sind sich darüber im klaren, dass das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen bereits seit dem ................. besteht und dieses Datum sowohl für die Berechnung einer Kündigungsfrist, als auch für die Berechnung einer Abfindung entscheidend ist. Dieses Problem ist besonders prekär, wenn der neue Arbeitsvertrag eine neue Firmenbezeichnung auf der Gegenseite hat.
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