Mit der Frage, ob psychische Krankheiten als Folge von Mobbing am Arbeitsplatz anzusehen sind und somit als Berufskrankheit gewertet werden können, hatte sich das Dortmunder Sozialgericht in Siegen zu befassen.
Das Gericht:
Psychische Erkrankungen durch Mobbing tauchen nicht in der Berufskrankheitenverordnung auf, stellte die Richterin fest. Sie müssen auch nicht wie eine Berufskrankheit entschädigt werden, da es bislang keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse dafür gebe, dass Mobbing eine bestimmte Berufsgruppe krank machen kann.
Dortmunder Sozialgericht, Az: S 36 U 267/02
P.S.: Die genannte Frage dürfte auch in Zukunft noch die Gerichte beschäftigen.
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