Beim Arbeitsgericht herrscht kein Anwaltszwang. Es gibt die Möglichkeit, auf der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes selbst eine Klage einzureiche. Der Rechtspfleger bzw. die Rechtspflegerin hilft dabei den Rechtssuchenden bei der Findung der richtigen Anträge. Er bzw. sie hilft auch dabei, dass die Klage schlüssig vorgetragen ist und entsprechende Beweisangebote enthalten sind. Insbesondere bei einfach gelagerten Fällen und bei Fällen, bei denen keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, bietet sich diese Möglichkeit an.
Nicht zu empfehlen bei komplexeren Sachverhalten und bei Fällen, bei denen die Gegenseite anwaltlich vertreten ist.
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