Hat ein Unternehmen weniger als fünf Mitarbeiter, so besteht kein Kündigungsschutz für die Arbeitnehmer. Der gekündigte Arbeitnehmer muss sich nicht an die reguläre Frist von drei Wochen bis zur Erhebung einer Klage vor dem Arbeitsgericht halten.
Laut Urteil gilt diese Frist nur dann, wenn auch die Kündigung im Rahmen dieses Gesetzes angefochten werden könne.
Arbeitsgericht Frankfurt a.M., Az.: 1 Ca 5384/02
Dieser Beitrag stammt von RECHT-nah.de
Dem kostenfreien
Info-Portal
zum Arbeits- & Vertragsrecht.