LOGO
Keine Abwälzung von unbezifferten Erhaltungsaufwendungen auf den Immobilienkäufer - Urteil des LG Potsdam vom OLG Brandenburg bestätigt
Die Stadt Potsdam ließ sich aufgrund einer einheitlichen Vertragspraxis von Investoren bei Verkäufen restitutionsbehafteter Immobilien im Investitionsvorrangverfahren in am Ende der Verträge versteckten Formularklauseln "Aufwendungsersatzansprüche" zugunsten Ihrer 100%-tigen Tochtergesellschaften versprechen. Die darauf gestützten Nachforderungen betrugen in mehreren Fällen über 50% des durch Verkehrswertgutachten belegten Kaufpreises. Das Landgericht Potsdam hatte mit Urteil vom 09.09.2005 erstmals und entgegen der bisherigen Praxis der Gerichte eine solche Forderung abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass die Klauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen, intransparent, überraschend und als unangemessene Benachteiligung der Käufer anzusehen war. Die Berufung gegen dieses Urteil ist mit Urteil des OLG Brandenburg vom 06.04.2006 zurückgewiesen worden. Das OLG Brandenburg führt darin unter anderem aus, dass das Verhalten der Stadt Potsdam bei dem Immobilienverkauf arglistig und als positive Vertragsverletzung zu werten war.
Dieser Beitrag wurde am Apr 26, 2006 erstellt und zuletzt am Apr 26, 2006 aktualisiert. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
 
Michael Lenke
Stresemannstrasse 40
10963 Berlin
+49 (0)30 48623344
+49 (0)30 48623355
Spezialisierung:
Gesellschaftsrecht, Architektenrecht, Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht, Baurecht
Kurzvorstellung:
Rechtsanwalt seit 1997 Mediator Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht mehrjährige Tätigkeit in überregionalen Wirtschaftskanzleien Brachenkenntnis: Bau- und Immobilenwirtschaft IT-Branche Für Unternehmen: spezielle Beratung im Bau- und Architektenrecht und im Gesellschaftsrecht, Juristische Projektsteuerung und Externe Rechtsabteilung Für Privatleute insbesondere Rechtsberatung "rund um die Immobilie" einschließlich Mietrecht sowie im Arbeitsrecht und bei Kapitalanlagen Beteiligungen weitere Informationen unter www.buerolenke.de
Veröffentlichungen in Anwalt4You:
4/26/06
Keine Abwälzung von unbezifferten Erhaltungsaufwendungen auf den Immobilienkäufer - Urteil des LG Potsdam vom OLG Brandenburg bestätigt
2/3/06
AGB-mäßige Abwälzung von Aufwendungen des Verkäufers auf den Käufer beim Verkauf nach InVorG?