Die WGS Fonds wurden ursprünglich als attraktive Geldanlage und Steuersparmöglichkeit angepriesen. Wertlose Mietgarantien, beschönigende Prospekte und fehlerhafte Darlehensverträge führten zu einem der größten Immobilienskandale der jüngeren Geschichte. Aufgrund der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ("Schrottimmobilien"-Entscheidung des EuGH) sowie des Bundesgerichtshofes (BGH) zeigen sich viele fondsfinanzierenden Banken verhandlungsbereit. Hierunter fallen z.B. die LBBW (früher L-Bank), die Volksbanken Backnang und Schwäbisch Gmünd, die Vereinigte Volksbank, Sparda Bank Stuttgart und die BAG, die von etlichen Volks- und Raiffeisenbanken (bspw. Volksbank Ebersbach, Genossenschaftsbank Schweinfurt, VR-Bank Stuttgart) die Darlehensverträge übernommen hat. Die LBBW bspw. stellt nunmehr etwa 10.000 Darlehensverträge auf den Zinssatz von 4% um und schließt mit Anlegern attraktive Rückabwicklungsvergleiche. Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie schnell und kompetent, ob auch für Sie der baldige Ausstieg aus Ihrem WGS Fonds und den damit verbundenen Krediten möglich ist und zu welchen Konditionen.
Rechtsanwalt Reich
Zorn Reich Wypchol
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Dieser Beitrag wurde am Aug 10, 2006
erstellt und zuletzt am Aug 10, 2006
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Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.
Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.
Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht ( Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht ) und Erbrecht ( Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern ).
Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger ( Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt ).
Er verfügt über internationale Erfahrung ( Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA ( Ostküste )) und ist, unter anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.
Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk ( Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar ) und seinem wachsenden Mandantenstamm aus der Schweiz und Österreich, das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.
Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten.
Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa.
Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand!
Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend, unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen.
Durch den intensiven Austausch unter den Anwälten unserer Kanzlei profitieren unsere Kunden zum einen von der Erfahrung von über 25 Jahren rechtsanwaltschaftlicher Tätigkeit und zum zweiten von der Aufgeschlossenheit gegenüber modernen online-gestützter Daten- und Recherchemethoden zu aktuellen Entscheidungen
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