Beschäftigt ein Arbeitgeber einen Schwarzarbeiter in seinem Betrieb und schreibt falsche Nebenverdienstbescheinigungen, so haftet der Betrieb gegenüber dem Arbeitsamt für zu viel gezahltes Arbeitslosengeld.
Dies geht aus einem bekannt gewordenen Urteil des Sozialgerichts Dortmund hervor.
SozG Dortmund (Az.: S 27 AL 39/01)
(Meldung vom 19.08.2002)
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