Die ausgiebige private Nutzung eines Diensthandys kann die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt festgestellt.
Die Firma darf zurecht mit der fristlosen Kündigung drohen, um den Arbeitnehmer zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages zu bewegen. Die ausgedehnten privaten Telefonate des Arbeitnehmers seien als "vorsätzliche Vermögensschädigung des Arbeitgebers" anzusehen, die nicht hingenommen werden müsse.
Az.: 5 Ca 10484/01
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