Sie können jetzt auch dann Schmerzensgeld von ihrem Arbeitgeber verlangen, wenn er nicht alles tut, um Gesundheitsverletzungen durch Mobbing oder Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung in seinem Unternehmen zu verhindern oder dagegen vorzugehen.
Das geht aus den Änderungen des Schadensersatzrechts zur Stärkung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hervor, die am 1. August 2002 in Kraft treten.
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