Warum Subventionen nicht nur mit Anträgen zu tun haben...
Denken Sie bitte in diesem Zusammenhang an die Gefahr, dass Subventionen u.U. zurückbezahlt werden müssen, wenn die Zweckmittel- verwendung nicht nachgewiesen werden konnte oder dass sogar Strafrecht greifen kann, wenn Angaben im Zusammenhang mit der Beantragung von Subventionen nicht richtig sind.
Wir wollen nicht die Verdienste der Unternehmensberater und Steuerberater schmälern. Im Gegenteil, im jeweiligen Teilgebiet, wenn es um die Darstellung der betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Zusammenhänge geht, sind diese Berater unbedingt notwendig. Deshalb suchen wir selbst auch die Zusammenarbeit zu weiteren Beratern dieser Berufsgruppen und arbeiten selbst intensiv mit entsprechenden Beratern zusammen.
Wegen der oben genannten Problematik sollten Sie aber in der wichtigen Frage der Subventionsberatung an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden. Letztlich sind unserer Meinung nach optimale Ergebnisse nur dann erzielbar, wenn im Rahmen des Subventionsmanagements neben den anstehenden Rechtsfragen auch die betriebswirtschaftlichen Fragen, sowie Steuerfragen abgeklärt werden. Nur so werden auf der einen Seite die Chancen erhöht, dass Sie zu Subventionen gelangen, auf der anderen Seite aber die Risiken minimiert, dass Sie am Ende Schwierigkeiten bekommen könnten. Der Unternehmer kann und soll sein Tagesgeschäft uneingeschränkt wahrnehmen können und die Vorbereitung der Anträge, die notwendigen Gespräche, das Erstellen von betriebswirtschaftlichen Konzepten etc. etc. denjenigen überlassen, welche sich damit täglich beschäftigen und im Zweifel wissen, worauf es im Einzelnen ankommt.
Mit Hilfe der von uns erarbeiteten Check-Listen kann herausgefunden werden, ob in Ihrem Fall die Chance auf Gewährung von Subventionen besteht.
Da es sich um ein zum Teil unüberschaubares Dickicht handelt, wollen wir nur einige Stichworte nennen. Bereits daran können Sie ersehen, dass es sich unter Umständen lohnen kann, einfach einmal nachzusehen, ob es für die Durchführung der eigenen Pläne nicht auch Fördermittel geben kann:
- Existenzgründung
- Betriebserwerb
- Unternehmensnachfolge
- Schaffung von Arbeitsplätzen / Ausbildungsplätzen
- Maßnahmen Umweltschutz
- Forschung und Entwicklung
- Unternehmensberatung
- Betriebserweiterung
- Teilnahme an Messen
- Neue Technologien
- etc., etc., etc.
Dieser Beitrag stammt von RECHT-nah.de
Dem kostenfreien
Info-Portal
zum Arbeits- & Vertragsrecht.