Oft kann es schon wegen kleinen Dingen zu Rückforderungsbescheiden kommen...
Eine kleine wahre Geschichte...
Der Unternehmer U beabsichtigt die Errichtung einer Produktionsstätte in den neuen Bundesländern, da er gehört hat, dass hier Fördermittel gewährt werden können, welche es in seinem Bundesland gar nicht gibt. Die entsprechenden Anträge hat er sich von den öffentlich zugänglichen Stellen besorgt. Die Anträge hat er auch ausgefüllt. Ihm ist der Grundsatz bekannt, dass er mit dem Investitionsvorhaben noch nicht beginnen darf, bevor nicht der entsprechende Antrag gestellt worden ist. Er will diesen Grundsatz beim Bau der neuen Produktionshalle auch einhalten, und lässt zur Sicherung des Baugrundstücks lediglich einen Bauzaun errichten.Mit dem eigentlichen Bau wird erst begonnen, als der Antrag bereits abgegeben worden ist.
Tatsächlich wird die Förderung gewährt. Bei der Prüfung der Zweckmittelverwendung stoßen die Prüfer auf eine Rechnung für die Errichtung des Bauzaunes. Dieser Zaun ist vor Antragsstellung errichtet worden, was als subventionsschädlich angesehen wird. Ein entsprechendes Gerichtsurteil liegt vor. Die Behörde erlässt einen Rückforderungsbescheid. Da eine alternative Finanzierung nicht darstellbar ist, scheitert das gesamte Projekt.
Dies ist nur ein Beispiel für Fehler im Zusammenhang mit Subventionsbeantragung.
Es gibt zahlreiche weitere.
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