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Banken müssen Provision offen legen, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:
Banken sind nach Auffassung des Bundesgerichtshofes verpflichtet, offen zu legen, welche Provisionen Sie von den Anbietern bzw. Vermittlern von Aktienfonds und anderen Anlageprodukten beim Verkauf an den Endkunden erhalten. Verletzen die Banken diese Verpflichtung, machen sie sich grundsätzlich dem Kunden gegenüber schadenersatzpflichtig.

Die Pflicht zur Offenlegung geht soweit, so die Richter, dass nicht nur übliche Ausgabeaufschläge zu beziffern sind, sondern auch  jährlich anfallende „ kickback“-Gelder  darzulegen sind.

"Die Aufklärung über die Rückvergütung ist notwendig, um dem Kunden einen insofern bestehenden Interessenkonflikt der Bank offen zu legen." (Zitat aus dem Urteil BGH XI ZR 56/05).

Erst durch die Offenlegung der Provisionen kann der Anleger selbst sich ein Bild machen, ob bei der Beratung der Bank deren Umsatzinteresse oder das Wohl des Kunden im Vordergrund steht.

www.anwaelte-giessen.de

Dieser Beitrag wurde am Mar 26, 2007 erstellt und zuletzt am Mar 26, 2007 aktualisiert. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
 
Joerg Reich
Wetzlarer Str. 95
35398 Gießen
0641202121
064128730
Spezialisierung:
Kapitalanlagerecht, Bankrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht
Kurzvorstellung:
Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht. Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement. Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht ( Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht ) und Erbrecht ( Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern ). Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger ( Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt ). Er verfügt über internationale Erfahrung ( Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA ( Ostküste )) und ist, unter anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland. Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk ( Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar ) und seinem wachsenden Mandantenstamm aus der Schweiz und Österreich, das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca. Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten. Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa. Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand! Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend, unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen. Durch den intensiven Austausch unter den Anwälten unserer Kanzlei profitieren unsere Kunden zum einen von der Erfahrung von über 25 Jahren rechtsanwaltschaftlicher Tätigkeit und zum zweiten von der Aufgeschlossenheit gegenüber modernen online-gestützter Daten- und Recherchemethoden zu aktuellen Entscheidungen Wir nehmen uns Zeit, sind für unsere Kunden direkt ansprechbar und bearbeiten die uns übertragenen Mandate forciert. www.anwaelte-giessen.de
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