Die Dienstreisezeit gehört dann zur Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer dabei arbeitet, sei es, dass er selbst ein Auto steuert oder sonstige Arbeiten für den Arbeitgeber während der Fahrt erledigt.
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Die Dienstreisezeit gilt nicht als Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer sich während dieser Zeit erholen und entspannen kann.
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