Ist ein Arbeitnehmer eineinhalb und mehr Jahre durchgehend krank und gibt es keine konkreten Aussichten auf die Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit, dann sieht die Rechtssprechung das Arbeitsverhältnis als so schwerwiegend gestört an, dass eine Kündigung gerechtfertigt sein kann.
Aber: Fehlzeiten, die auf Arbeitsunfällen beruhen, können nicht zu einer Kündigung führen.
geschrieben von: RA_Michael_Borth
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