Bundesbeamten im Osten Deutschlands steht für ihre längere Arbeitszeit rückwirkend ein Freizeitausgleich zu, entschied das Bundesverwaltungsgericht: "Die Beamten hatten aufgrund einer unrichtigen Auslegung des Einigungsvertrages durch die Bundesrepublik Deutschland 40 Stunden statt der seit 1.Oktober 1992 auch im Beitrittsgebiet geltenden 38,5 Stunden pro Woche arbeiten müssen." Nun können die Beamte wenigstens eine Stunde pro Monat abbummeln.
Bundesverwaltungsgericht, Az: 2 C 28.02
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