Nein, nur dann, wenn Veränderungen anstehen, hat man einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Das ist etwa dann der Fall, wenn man sich innerbetrieblich auf eine andere Stelle bewerben will, der Arbeitsbereich sich wesentlich ändert oder man bekommt einen neuen Vorgesetzten.
Ein Zwischenzeugnis hat aber nur dann Bedeutung, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht.
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