Herr Ulrich Engler ist auf der Flucht, seine Firma PCO pleite und das Geld der Anleger – wer weiß? Viele haben Herrn Engler und seinem vorübergehenden Erfolg vertraut. Jetzt ist der Schaden groß und die Ungewissheit noch größer. Und die Zeit tickt, denn unter den Geschädigten besteht ein Konkurrenzverhältnis. Sofern noch Gelder zu erreichen sind, werden diese nicht reichen, um den Schaden aller zu decken. Neben Engler selbst hafte aber möglicherweise auch noch seine Vertriebsmitarbeiter. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung festgestellt, dass Anlagevermittler verpflichtet sind, offen zu legen, welche Provisionen sie von den Anbietern bzw. Vermittlern von Anlageprodukten beim Verkauf an den Endkunden erhalten (das Urteil unter: http://www.anwaelte-giessen.de/aktuelles.php). Die Vermittler des PCO Vertriebes haben wohl Provisionen weit über die üblichen Höhen hinaus erhalten. Im Einzelfall bis zu 30% und mehr. Es ist davon auszugehen, dass über diese Provisionspraxis nur wenige Vermittler aufgeklärt haben, weshalb hier gute Ansatzpunkte für einen Anspruch auf Rückabwicklung der Beteiligung gegeben sind. Darüber hinaus kommt auch eine Haftung des Anlagevermittlers in Betracht, der nicht hinreichend über die Risiken der Anlage informiert hat. Derzeit ist also zu Prüfen, ob ein Anspruch gegen den hier in Deutschland ansässigen Anlagevermittler mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden kann.
Dieser Beitrag wurde am Nov 5, 2007
erstellt und zuletzt am Nov 5, 2007
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