Eine personenbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer die im Arbeitsvertrag vereinbarte Leistung nicht mehr erbringen kann, weil er die Eignung oder Fähigkeit dazu verloren hat.
personenbedingte Kündigungsgründe:
- langandauernde Krankheit, häufig Kurzzeiterkrankungen, krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit
- alkoholbedingte Ausfälle im Berufsleben (Alkoholsucht)
- Verlust der Arbeitserlaubnis
- Inkompetenz; mangelnde fachliche Qualifikation
- Führerscheinentzug eines Fahrers
- Inhaftierung
Nicht nur der Kündigungsgrund ist Voraussetzung für eine personenbedingte Kündigung. Es müssen auch konkrete und erhebliche Beeinträchtigungen der betrieblichen Abläufe, die durch den vorübergehenden Wegfall der Arbeitskraft eines Mitarbeiters entstanden sind, ersichtlich sein.
Des weiteren muss überlegt werden, ob man die Kündigung durch andere Maßnahmen verhindern kann, wie z.B. Umsetzung auf einen anderen - freien - Arbeitsplatz).
Eine weitere Voraussetzung für eine personenbedingte Kündigung ist die Interessenabwägung. Alle Umstände des Einzelfalles sind zu ermitteln und gegeneinander abzuwägen (persönliche, soziale, wirtschaftliche Belange).
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