S. W. Immobilienfonds, die Taktik für den Ausstieg, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:
Wer aus dem Vertrag über seine Beteiligung an dem S. W. Immofonds 2051 heraus kommen möchte, hat Rückendeckung durch die Entscheidungen des Landgerichts Duisburg und der entsprechenden Entscheidung des Landgerichts Berlin (Urteile im Volltext unter http://www.anwaelte-giessen.de).
Wegen der bei Vertragsschluss fehlerhaft erteilten Belehrung über das Recht zum Widerruf, ist ein solcher auch heute noch möglich, mit der Folge, dass Anleger von der weiteren Pflicht zur Erbringung Ihrer Einlage frei werden.
Derzeit wird intensiv an der Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses gearbeitet, der es Anlegern ermöglichen soll, Ansprüche direkt gegen die den Fonds auflegende Gesellschaft geltend zu machen und so die bereits erbrachten Einlageanteile zurück zu bekommen.
Beispiele wie die Entwicklung der Göttinger Gruppe haben gezeigt, dass dies möglich ist. Das Zeitfenster zur Realisierung der Forderungen wird jedoch klein sein und Anleger werden sich beeilen müssen, um am Ende nicht leer auszugehen.
Dieser Beitrag wurde am Nov 29, 2007
erstellt und zuletzt am Nov 29, 2007
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Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.
Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.
Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht ( Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht ) und Erbrecht ( Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern ).
Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger ( Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt ).
Er verfügt über internationale Erfahrung ( Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA ( Ostküste )) und ist, unter anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.
Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk ( Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar ) und seinem wachsenden Mandantenstamm aus der Schweiz und Österreich, das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.
Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten.
Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa.
Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand!
Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend, unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen.
Durch den intensiven Austausch unter den Anwälten unserer Kanzlei profitieren unsere Kunden zum einen von der Erfahrung von über 25 Jahren rechtsanwaltschaftlicher Tätigkeit und zum zweiten von der Aufgeschlossenheit gegenüber modernen online-gestützter Daten- und Recherchemethoden zu aktuellen Entscheidungen
Wir nehmen uns Zeit, sind für unsere Kunden direkt ansprechbar und bearbeiten die uns übertragenen Mandate forciert.
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