Die meisten Unternehmen sammeln Informationen über ihre Mitarbeiter in Personalakten. Als Inhalt der Personalakte kommen alle Unterlagen in Betracht, die sich auf das Arbeitsverhältnis beziehen, wie z.B.
- Personalstammbogen
- Korrespondenzen mit dem Mitarbeiter
- Beurteilungen
- Zeugnis
- Lebenslauf
Grundsätzlich dürfen graphologische Gutachten und Eignungstests nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers in der Personalakte verwahrt werden.
Der Arbeitnehmer hat das Recht, Einsicht in seine Personalakte zu nehmen - auch ohne einen besonderen Anlass.
Die Einsichtnahme darf nur im Beisein eines Mitarbeiters der Personalabteilung geschehen.
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