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Alexander Josephs
Borsbergstraße 1
01309 Dresden
0351-4418501
Spezialisierung:
Familienrecht, Arbeitsrecht, Kapitalanlagerecht, Mietrecht, Immobilienrecht
Kurzvorstellung:
Im Zeitalter ständig wachsender Großkanzleien durch Zusammenschlüsse überregionaler und internationaler Kanzleien mit teilweise mehreren Dutzend Anwälten vor Ort und dem damit für den Mandanten häufig verbundenen Wechsel seines rechtlichen Beraters, verstehen wir uns als Ihren ersten Ansprechpartner in allen rechtlichen Belangen des täglichen Lebens. Hier werden Sie von der Annahme des Mandates bis zu dessen Abschluß durchgängig von einem Anwalt persönlich betreut. Sollte die Mandatsbearbeitung besondere Fachkenntnisse erfordern, wird das Problem durch die Zusammenarbeit mit erfahrenen Spezialisten ohne Mehrkosten für Sie gelöst. Herr Rechtsanwalt Josephs hat nach dem Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftslehre und seiner Rechtsreferendarausbildung in den alten Bundesländern im Jahre 1993 als Partner in der Kanzlei Lang & Bonell in Dresden seine Laufbahn als Rechtsanwalt begonnen. In diesem Rahmen hat er die Referate Verkehrsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Mietrecht, Immobilienrecht, Maklerrecht, Baurecht, Restitutionsrecht, Gesellschafts- und Vertragsrecht betreut. Die Schwerpunkte seiner beruflichen Tätigkeit liegen seit seinem Ausscheiden aus der Sozietät Lang & Bonell im Jahre 1997 weiterhin auf den Gebieten des Miet- und Familienrechtes. Neben dem Immobilien- und Baurecht ist in jüngerer Zeit das Kapitalanlagerecht in den Blickpunkt seines beruflichen Interesses gelangt, weil in Folge teilweise mangelhafter Beratung durch Banken und Anlagevermittler und die Tätigkeit einiger unseriöser Anlagegesellschaften viele Privatanleger, insbesondere im Bereich der sog. Steuersparmodelle, geschädigt wurden und deshalb umfangreicher juristischer Beratungs- und ggbfs. Handlungsbedarf besteht. Herr Rechtsanwalt Josephs ist bei dem Landgericht Dresden und dem Oberlandesgericht Dresden zugelassen und außerdem berechtigt, Sie vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zu vertreten.